Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Untego GmbH i.G., Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Main (nachfolgend „Untego") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern werden keine Leistungen erbracht.
Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur wirksam, wenn Untego ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn Untego in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Vertragsschluss
Angebote von Untego — einschließlich der über das Portal bereitgestellten Angebote — sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar. Mit einer Anfrage oder der Annahme eines Angebots gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab.
Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch Untego zustande. Die Auftragsbestätigung ist der verbindliche Schritt und bestimmt Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung; ergänzend gelten die dort genannten Spezifikationen und Konditionen.
Leistungen (Handel und Agentur)
Untego erbringt Leistungen im Eigenhandel (Kauf und Weiterverkauf von Waren) sowie als Agentur bzw. Vermittler (Produktentwicklung, Beschaffung, Sourcing, Qualitätsprüfung und Abwicklung im Auftrag des Kunden). Welche Leistungsart im Einzelfall geschuldet ist, ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Angaben zu Mustern, Spezifikationen und Produktabbildungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, annähernd und dienen der Beschreibung. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder technischer Verbesserungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
Preise, Zahlung und Anzahlung
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Untego ist berechtigt, vor Beschaffungs- bzw. Produktionsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswerts zu verlangen; der verbleibende Betrag wird nach Maßgabe der Auftragsbestätigung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Lieferung, Incoterms und Gefahrübergang
Lieferzeiten und -termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Lieferbedingungen sowie der Gefahrübergang richten sich nach den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Handelsklauseln (Incoterms® 2020).
Von Untego nicht zu vertretende Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare Liefer- und Leistungsstörungen bei Vorlieferanten verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Untego wird den Kunden über solche Umstände unverzüglich informieren.
Gewährleistung
Der Kunde hat gelieferte Waren unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel gemäß § 377 HGB unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, in Textform zu rügen. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge leistet Untego nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 479 Abs. 1 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Haftung
Untego haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Untego nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer von Untego übernommenen Garantie bleibt unberührt.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen Eigentum von Untego. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern; er tritt bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts an Untego ab, die diese Abtretung annimmt.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Frankfurt am Main.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Stand: September 2026.